Aufgabenstellung und Berechnungsziel
Wer Druckgeräte in Verkehr bringt, muss neben der rechnerischen Auslegung auch eine vollständige technische Dokumentation nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) vorlegen. Das Modul ADZ1 unterstützt diesen Dokumentationsschritt im Umfeld des AD 2000-Regelwerks: Es führt den Anwender durch die Zusammenstellung der Angaben, die für die Konformitätsbewertung eines Druckbehälters benötigt werden.
Das AD 2000-Regelwerk konkretisiert die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie; wer nach AD 2000 auslegt und fertigt, kann die Übereinstimmung mit der Richtlinie auf diesem Weg belegen. Die Dokumentation verbindet dabei die Berechnungsergebnisse der einzelnen Module (z. B. der B-Reihe) mit den geräte- und verfahrensbezogenen Angaben wie Kategorie, Fluidgruppe und gewähltem Konformitätsbewertungsverfahren.
In der Praxis nutzt man das Modul beim Erstellen der Vordokumentation für neue Behälter ebenso wie beim Nachdokumentieren von Umbauten und wesentlichen Änderungen, bei denen eine erneute Bewertung erforderlich wird.
Regelwerk und Berechnungsbasis: AD 2000 Z1
So läuft die Berechnung ab
- Dokumentation starten und Gerät identifizieren: Über den Einstieg „Dokumentation starten“ werden zunächst die Stammdaten des Druckgeräts erfasst: Hersteller, Bezeichnung, Auftrags- und Zeichnungsnummern sowie die maßgebenden Betriebsdaten wie maximal zulässiger Druck und Temperatur.
- Einstufung nach Druckgeräterichtlinie: Aus Fluidgruppe, Aggregatzustand, Druck und Volumen bzw. Nennweite ergibt sich die Kategorie des Druckgeräts nach den Diagrammen des Anhangs II der DGRL. Die Kategorie bestimmt das zulässige Konformitätsbewertungsverfahren (Modul A bis H).
- Bezug zu den Berechnungsnachweisen herstellen: Die Festigkeitsnachweise aus den AD 2000-Berechnungsmodulen werden der Dokumentation zugeordnet, so dass die Auslegung gegen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der DGRL nachvollziehbar belegt ist.
- Dokumente zusammenstellen und ausgeben: Abschließend erzeugt das Modul die zusammengefasste Dokumentation, die als Bestandteil der technischen Unterlagen für die benannte Stelle bzw. für die interne Fertigungsüberwachung dient.
Eingabegrößen
| Größe | Symbol | Einheit |
|---|---|---|
| Dokumentation starten | <1> | - |
Häufige Fragen
Ersetzt die Auslegung nach AD 2000 die Konformitätsbewertung nach der Druckgeräterichtlinie?
Nein. Das AD 2000-Regelwerk ist ein anerkanntes technisches Regelwerk, mit dem die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der DGRL erfüllt werden können. Die Konformitätsbewertung selbst – also die Wahl des Moduls, die Einbindung einer benannten Stelle ab Kategorie I bzw. II und die CE-Kennzeichnung – bleibt ein eigenständiger, formaler Schritt, den die Dokumentation vorbereitet.
Wovon hängt die Kategorie eines Druckgeräts ab?
Von der Geräteart (Behälter, Rohrleitung, Dampferzeuger), dem Fluid (Gruppe 1: gefährliche Fluide, Gruppe 2: übrige), dem Aggregatzustand sowie dem Produkt aus maximal zulässigem Druck PS und Volumen V bzw. Nennweite DN. Die Zuordnung erfolgt über die Diagramme in Anhang II der DGRL; Geräte unterhalb der Kategorien fallen unter Artikel 4 Absatz 3 (gute Ingenieurpraxis) und erhalten keine CE-Kennzeichnung als Druckgerät.
Welche Unterlagen gehören typischerweise zur technischen Dokumentation eines Druckbehälters?
Neben der Festigkeitsberechnung gehören dazu Zusammenstellungs- und Fertigungszeichnungen, Werkstoffnachweise (Zeugnisse nach EN 10204), Schweißanweisungen und -zulassungen, Prüfpläne, die Gefahrenanalyse sowie die Betriebsanleitung. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Konformitätsbewertungsmodul.