Aufgabenstellung und Berechnungsziel
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU verlangt vom Hersteller, sein Druckgerät einer Gefahrenanalyse zu unterziehen: Alle druckbedingten Gefährdungen sind zu ermitteln, zu bewerten und durch Konstruktion, Schutzmaßnahmen oder Benutzerinformation zu beherrschen. Das Modul ADZ2 unterstützt das systematische Erstellen dieser Gefahrenanalyse im Umfeld des AD 2000-Regelwerks.
Die Gefahrenanalyse ist Pflichtbestandteil der technischen Dokumentation und wird bei der Konformitätsbewertung von der benannten Stelle eingesehen. Sie dokumentiert, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der DGRL auf das konkrete Gerät zutreffen, wie ihnen begegnet wird – etwa durch Festigkeitsauslegung nach den AD 2000-Berechnungsblättern, durch Sicherheitsventile nach Merkblatt A2 oder durch organisatorische Maßnahmen – und welche Restgefahren in der Betriebsanleitung auszuweisen sind.
In der Praxis erstellt man die Gefahrenanalyse parallel zur Auslegung eines neuen Behälters oder einer Rohrleitung und aktualisiert sie bei jeder wesentlichen Änderung des Geräts oder seiner Einsatzbedingungen.
Regelwerk und Berechnungsbasis: AD 2000 Z2
So läuft die Berechnung ab
- Dokumentation starten und Gerät beschreiben: Über den Einstieg „Dokumentation starten“ werden das Druckgerät, seine Betriebsparameter (Druck, Temperatur, Fluid) und die vorgesehene Verwendung erfasst – die Basis für die Bewertung der Gefährdungen.
- Gefährdungen systematisch ermitteln: Anhand der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der DGRL werden die zutreffenden Gefährdungen durchgegangen: Drucküberschreitung, unzulässige Temperaturen, Korrosion und Abzehrung, Ermüdung, Versagen von Ausrüstungsteilen, Gefahren beim Füllen und Entleeren sowie beim Besichtigen und Reinigen.
- Maßnahmen zuordnen und bewerten: Jeder identifizierten Gefährdung wird die getroffene Maßnahme zugeordnet – konstruktiv (z. B. Wanddickenauslegung nach AD 2000 B-Reihe), sicherheitstechnisch (z. B. Sicherheitsventil, Druckbegrenzer) oder informativ (Hinweise in der Betriebsanleitung). Nicht zutreffende Anforderungen werden begründet ausgeschlossen.
- Gefahrenanalyse dokumentieren: Das Ergebnis wird als tabellarische Gefahrenanalyse ausgegeben und der technischen Dokumentation des Druckgeräts beigefügt; Restgefahren fließen in die Benutzerinformation ein.
Eingabegrößen
| Größe | Symbol | Einheit |
|---|---|---|
| Dokumentation starten | <1> | - |
Häufige Fragen
Ist die Gefahrenanalyse nach DGRL dasselbe wie eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung?
Nein. Die Gefahrenanalyse nach DGRL ist eine Herstellerpflicht beim Inverkehrbringen und betrachtet die druckbedingten Gefährdungen des Geräts selbst. Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV ist eine Betreiberpflicht und bewertet den Einsatz des Arbeitsmittels am konkreten Aufstellungsort einschließlich organisatorischer Aspekte. Beide Dokumente ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Muss auch für Geräte nach Artikel 4 Absatz 3 (gute Ingenieurpraxis) eine Gefahrenanalyse erstellt werden?
Formal verlangt die DGRL die Gefahrenanalyse als Teil der technischen Unterlagen für Geräte der Kategorien I bis IV. Für Geräte unterhalb der Kategorien ist sie nicht vorgeschrieben, aber als Nachweis der guten Ingenieurpraxis empfehlenswert – insbesondere wenn das Gerät später in eine Baugruppe integriert oder verändert wird.
Welche typischen Fehler treten beim Erstellen der Gefahrenanalyse auf?
Häufig werden nur die Festigkeitsthemen betrachtet und Anforderungen wie Entleerung und Entlüftung, Besichtigungsöffnungen, Außenkorrosion oder das Verhalten bei Fehlbedienung übergangen. Ebenfalls fehleranfällig: pauschales „nicht zutreffend“ ohne Begründung und fehlende Aktualisierung nach Änderungen am Gerät oder am Einsatzmedium.